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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1992 - 24 A 1713/90 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. November 1992 - 24 A 1713/90 (https://dejure.org/1992,9671)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Zweck der Eingliederungshilfe für Behinderte in der Form der Hilfe zur Ausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingliederungshilfe für Behinderte ; Ausbildungshilfe an einer Hochschule; Beseitigen von behinderungsbedingten Hindernissen; Aufnahme des Studiums; Durchführung des Studiums; Sicherstellung des Lebensunterhaltes; Übernahme allgemeiner Ausbildungskosten
Verfahrensgang
- VG Aachen, 13.06.1990 - 5 K 616/89
- VG Aachen, 26.06.1990 - 5 K 616/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1992 - 24 A 1713/90
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
SGB-XII -Leistungen
Nicht erfasst werden dagegen Leistungen, die die Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Studiums bezwecken (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1992 - 24 A 1713/90 - juris). - VG Münster, 04.02.2003 - 5 K 1845/99
Keine Eingliederungshilfe für Fernstudium bzw Erwerb der dafür erforderlichen …
Aufgabe der Hilfe zu einer Schulausbildung ist es dagegen nicht, dem Behinderten die Ausbildung dadurch zu finanzieren, dass die allgemeinen Ausbildungskosten übernommen werden, die auch ein Nichtbehinderter zu tragen hätte (OVG NRW, Urteil vom 24. November 1992 - 24 A 1713/90 -, FEVS 43, 341; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 28.95 -, FEVS 46, 366, das zu dem vorgenannten Urteil des OVG NRW ergangen ist).